Schulversäumnis im Krankheitsfall

  1. Bei akutem Krankheitsfall rufen Sie als Eltern bitte in der Schule an oder lassen über ein anderes Kind schriftlich / mündlich Informationen an die Klassenlehrerin weitergeben (am ersten Tag).
  2. Fehlt ein Kind mehrere Tage, muss dies ab dem dritten Tag schriftlich durch die Erziehungsberechtigten entschuldigt werden.
  3. In begründeten Einzelfällen kann durch die Schule ein Attest verlangt werden.
  4. Sollen Kinder längere Zeit nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

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