Hausaufgaben
Verbindlichkeiten des Kollegiums der Grundschule Emst
- Hausaufgaben müssen sinnvoll sein, aus dem Unterricht erwachsen und kontrollierbar sein.
- Sie sollten eine übende oder festigende Funktion besitzen. Manchmal können Hausaufgaben auch eine vorbereitende Funktion haben (z.B. Referate....)
- Im 1./2. Schuljahr darf eine Zeit von 30 Minuten; im 3./4. Schuljahr eine Zeit von 45 Minuten für beide Hauptfächer nicht überschritten werden. Eltern sollten bei einer oder mehrfachen Überschreitungen der Zeit den Lehrer:innen eine Rückmeldung darüber geben.
- Hausaufgaben werden an mindestens vier Tagen gegeben. Am Freitag ist vielfach aufgabenfrei. Es kann aber bei Bedarf (z.B. ein Gedicht lernen, üben für einen Test, wenig Zeit am Schulmorgen...) auch am Freitag Hausaufgaben geben. Vor Feiertagen ist grundsätzlich aufgabenfrei.
- Alle Hausaufgaben sollen mit Datum an der Tafel stehen und im Aufgabenheft von den Kindern aufgeschrieben werden. Lehrer:innen kontrollieren dies nach Bedarf.
- Alle verabredeten Zeichen für die einzelnen Fächer oder Hefte (vgl. Anlage) sollten so von den Kolleg:innen verwendet werden, um eine Eindeutigkeit für Kinder, Eltern und OGS zu schaffen.
- Ein Hausaufgabenheft ist Pflicht für jeden Schüler/jeder Schülerin. Die Eltern sollten kontrollieren, ob die Kinder Hausaufgaben aufbekommen haben.
- Die Hausaufgaben sollten täglich von den Lehrer:innen oder den Schüler:innen kontrolliert werden, damit die Kinder eine Wertschätzung ihrer Arbeit erfahren. Dabei kann es folgende Kontrollformen geben:
Abhaken durch Lehrer:in/Schüler:in,
Vorlesen und Vergleichen der Ergebnisse,
Einsammeln der Hausaufgaben
Partnerkontrolle
Stichprobenkontrolle .... - Die Kontrolle der Hausaufgaben erfolgt durch verschiedene Formen der Wertschätzung.
- Fehlende Hausaufgaben müssen nachgeholt werden.
- Hausaufgaben sollten differenziert gestellt werden.
- Die Hausaufgaben werden in der OGS gleich erledigt (Absprachen/ ein Hausaufgabenkonzept wurden im April 2013 entwickelt und festgeschrieben).