Veränderte Schulanfängeranmeldung 2018/2019

Die Stadt Hagen hat in diesem Jahr ihr Anmeldeverfahren für die Grundschulen geändert.

Nach §35 I Schulgestz des Landes NRW werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Da es in den letzten Jahren immer wieder zu Verzögerungen bei der Aufnahme der Kinder und Verunsicherungen bei den Erziehungsberchtigten kam, wird es zwei Veränderungen geben:

- Der Anmeldezeitraum wird zeitlich nach vorn verlagert (September 2018).

- Die Anmeldung aller Schulanfänger erfolgt nur noch ausschließlich per Post zentral bei der Schulverwaltung Hagen. Dazu muss ein Anmeldebogen ausgefüllt und postalisch zugestellt werden. Die Bögen werden von der Stadt nicht persönlich entgegengenommen!!!

Die Eltern müssen sich dazu im Vorfeld über die einzelnen Hagener Grundschulen informieren und sich dann verbindlich für zwei Grundschulen entscheiden.

Die Anmeldebögen müssen bis zum 28.09.2018 dem Schulamt zugestellt werden. Dort gibt es in der Zeit vom 17.9.-28.09.2018 täglich von 10.00-12.00 Uhr und 14.30-17.00 Uhr Beratungsmöglichkeiten durch Hagener Schulleitungen (Rathausstr. 11, 4.Obergeschoss, Zimmer B 469, Tel. 207-2527).

Ende November laden die Grundschulen dann die Erziehungsberechtigten und die Schulanfänger zu einem Gespräch und einer ersten Eingangsdiagnostik in die zuständige Grundschule ein.

Der verbindliche Aufnahmebescheid erfolgt voraussichtlich im Dezember 2018 oder im Januar 2019.

Die schulärztliche Untersuchung erfolgt parallel. Dazu lädt der schulärztliche Dienst separat ein.


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